Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Veranstaltungen folgenden Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahmealter, minderjährige Teilnehmer
An Veranstaltungen dürfen Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab 16 Jahre teilnehmen.
2. Persönliche Teilnahmevoraussetzungen
Spätestens mit Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich darüber im Klaren ist, dass es sich bei Mountainbike-Fahrten im Offroad-Bereich und insbesondere bei Bergab-Fahrten in möglicherweise steilem Gelände um sportliche, demnach körperlich anstrengende und erhöht unfallgefährdete Aktivitäten handelt.
A. Jeder Teilnehmer muss daher fahrtüchtig und von seiner körperlichen Konstitution in der Lage sein, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein.
B. Der Teilnehmer darf keinesfalls unter dem Einfluss beeinträchtigender Substanzen stehen (z.B. Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen, Medikamente o.ä.)
C. Der Teilnehmer darf zudem nicht an einer akuten Erkrankung leiden, die seine Leistungsfähigkeit oder das Reaktionsvermögen einschränkt.
D. Jeder Teilnehmer hat zu der Veranstaltung sein eigenes Fahrrad mitzubringen (sofern nicht eines ausgeliehen wird) und selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrrades ist allein der Teilnehmer verantwortlich, ebenso für die notwendige Reparatur von während der Tour auftretender technischer Defekte.
E. Jeder Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung mitzubringen und anzulegen, insbesondere bei der Fahrt stets einen Fahrradhelm zu tragen (es besteht eine Helmpflicht und Schutzbrillen-Pflicht!). Für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Kleidung und Schutzausrüstung ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
F. Jeder Teilnehmer hat die Straßenverkehrsordnung sowie die Weisungen des Veranstalters bzw. dessen Hilfspersonen (Trainer und Guides) jederzeit unbedingt zu befolgen.
G. Jeder Teilnehmer hat auf den sicheren und geordneten Ablauf der Veranstaltung Rücksicht zu nehmen und sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten stets so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere Teilnehmer oder sonstige Dritte bzw. fremdes Eigentum gefährdet.
3. Teilnahmeausschluss
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sämtliche Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziff. 2 (in allen Punkten) erfüllt.
Wird von Seiten des Veranstalters festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, so ist der Veranstalter bzw. dessen Hilfspersonen (Trainer und Guides) berechtigt, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. Es bedarf bei schweren Verstößen keiner vorherigen Ermahnung.
Im Falle eines solchen Teilnahmeausschlusses besteht kein Anspruch auf gänzliche oder anteilige Rückerstattung des Teilnahmepreises und auch nicht auf Ersatzleistungen, die dem Teilnehmer bspw. durch Anreise, Unterkunft etc. entstanden sind.
4. Haftungsausschluss
Der Mountainbike-Sport birgt ein erhöhtes Unfallrisiko (und damit auch Verletzungsrisiko). MTB-Oberpfalz und deren Mitarbeiter (Trainer, Guides) übernehmen keine Haftung für Sachschäden und Personenschäden und daraus resultierende Kosten. Die Kunden der verpflichten sich:
A. Stets den Anweisungen des Personals (Trainer/Guides) Folge zu leisten
B. Jederzeit entsprechende Minimalschutzausrüstung – Helm und Schutzbrille – zu tragen
C. Ein technisch einwandfreies und für den Offroad-Bereich geeignetes Mountainbike mitzubringen
D. Jeder Teilnehmer muss vor Veranstaltungsbeginn die vorliegenden Teilnahmebedingungen durch seine Unterschrift akzeptieren. Ein entsprechendes Formular wird im Briefing zu den Veranstaltungen mit gesendet oder zu Beginn des Kurses, durch den Veranstalter bzw. seine Hilfspersonen (Trainer, Guides) ausgehändigt.
E. Sollte Absatz D nicht durch den Kunden erfolgen, wird er automatisch von der Veranstaltung ausgeschlossen. Es gelten die Konditionen aus Absatz 3.